Consulting für
           Projektmanagement
                   Servicemanagement
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Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen

§ 1 Zusammenarbeit

Ein Vertrag kommt zustande, wenn auf Grund eines Angebotes ein Auftrag erfolgt. Der Vertragspartner unsererseits (Anbieter) ergibt sich aus dem Angebot, der sich an diese AGBs gebunden fühlt.

§ 2 Beratung, Dienstleistungen

Bestellung von Beratung und Dienstleistungen

Die Bestellung von Beratung und Dienstleistungen erfolgt durch den Kunden schriftlich, per Fax oder per e-Mail. Als Tagessatz wird der im Angebot ausgewiesene Tagessatz zugrunde gelegt. Bei Bestellung im Rahmen Werksvertragsbeauftragung gilt der Angebotspreis.

Stornierung von bestellten Leistungen

Eine Stornierung ist bis zu 10 Arbeitstagen vor dem vereinbarten Beginn der Leistung kostenlos möglich. Bei einer späteren Stornierung sind seitens des Kunden folgende Kosten zu zahlen:

Bis 10 Tage vor dem vereinbarten Beginn:

50 %

Von 9 - 3 Tage vor dem vereinbarten Beginn:

80 %

Von 2 Tage und weniger :

100 %

Für die Berechnung der Stornokosten wird der vereinbarte Zieltagessatz (fixer + variabler Anteil) zugrunde gelegt.

Sind dem Anbieter durch die Stornierung bereits Kosten entstanden, sind diese ebenfalls durch den Kunden zu übernehmen.

§ 3 Vertrieb von Fremdsoftware

Erfolgt der Vertrieb von Fremdsoftware im Namen und auf Rechnung des Herstellers oder eines Drittanbieters (Vermittlungsgeschäft), gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Herstellers bzw. Drittanbieters. Eine Haftung durch den Anbieter wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Erfolgt der Vertrieb von Software, die nicht vom Anbieter selbst erstellt wurde, haftet der Anbieter nicht für Programmfehler und für durch Programmfehler verursachte Schäden. Es wird empfohlen, einen entsprechenden Wartungs- und Supportvertrag mit dem jeweiligen Hersteller abzuschließen.

§ 4 Vertrieb eigener Softwareprodukte

Haftung des Anbieters für Schutzrechtsverletzungen

1.   Der Anbieter haftet dafür, dass seine Leistungen im Bereich der Europäischen Gemeinschaft frei von Schutzrechten Dritter sind, und stellt den Kunden von allen entsprechenden Ansprüchen Dritter frei.

2.   Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung seine Rechte verletzen würde, benachrichtigt der Kunde den Anbieter unverzüglich. Er überlässt es diesem - und für diesen ggf. dessen Vorlieferanten - soweit wie zulässig, die geltend gemachten Ansprüche auf dessen Kosten abzuwehren.

3.   Werden durch eine Leistung Rechte Dritter verletzt, wird der Anbieter nach eigener Wahl und auf eigene Kosten

§  dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder

§  die Leistung schutzrechtsfrei gestalten oder

§  die Leistung zum Rechnungspreis (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen. Schadensersatzansprüche bleiben bei Verschulden des Anbieters unberührt.

4.    Der Anbieter ist berechtigt, entsprechend den vorstehenden Regelungen dem Kunden die Nutzung der Leistung zu untersagen, wenn ihm gegenüber schutzrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.

§ 5 Schweigepflicht des Anbieters/Datenschutz

1.   Der Anbieter ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über alle vertraulich bezeichneten Informationen, die ihm im Zusammenhang mit der Auftragsausführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Personen darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Kunden erfolgen.

2.   Jeder Vertragspartner darf Daten des anderen im Rahmen der Auftragsabwicklung automatisiert verarbeiten.

§ 6 Störungen bei der Leistungserbringung

Soweit eine Ursache, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt, kann der Anbieter eine angemessene Verschiebung der Termine verlangen. Erhöht sich der Aufwand und liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden, kann der Anbieter auch die Vergütung seines Mehraufwands verlangen

§ 7 Haftung des Anbieters auf Schadensersatz

1.   Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch den Einsatz von Fremdsoftware, die vom Anbieter mitgeliefert wurde, entstanden sind.

2.   Der Anbieter haftet dem Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihm bzw. seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.

3.   Bei Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn der Anbieter eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Auftragswert begrenzt, jedoch auf max. 10.000 EUR pro Auftrag. Bei laufend zu zahlender Pauschale ist die Haftung auf die in dem Monat zu zahlende Pauschale begrenzt, in dem der einzelne Schadensfall entstand. Der Anbieter haftet bei Fahrlässigkeit auch dann, wenn die Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung des Anbieters gedeckt sind.

4.   Bei Datenverlust haftet der Anbieter nur auf den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Rekonstruktion der Daten erforderlich ist, vorausgesetzt, dass der Anbieter ihm obliegende Pflichten zur Einweisung in die Datensicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Vertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Anbieter verjähren in einem Jahr ab Anspruchsentstehung, soweit nicht kürzere gesetzliche Verjährungsfristen bestehen.

5.   Soweit Ansprüche aus §§ 1 und 4 Produkthaftungsgesetz bestehen, bleiben diese unberührt.

§ 8 Training und Coaching

  • Trainings werden in der Regel vor Ort beim Kunden oder in einem externen Schulungszentrum durchgeführt.
  • Soweit nicht anders vereinbart wird bei Trainings und Coaching vor Ort der verhandelte Tagessatz für Beratungsdienstleistungen zzgl. Reisekosten und entstehender Kosten für vorbereitende Tätigkeiten (z. B. Erstellung von Schulungsunterlagen) in Rechnunggestellt. Die für die Durchführung der Veranstaltung erforderliche Infrastruktur ist vom Kunden zur Verfügung zu stellen.
  • Anmeldungen sind in der Regel schriftlich, per Telefax oder per e-Mail möglich. Der Anbieter hat das Recht, bei zu geringen Teilnehmerzahlen das Training abzusagen bzw. mit dem Teilnehmer einen Alternativtermin zu vereinbaren.

Stornogebühren

Für Trainings fallen die üblichen Stornogebühren (siehe § 2) an. Sind dem Anbieter zusätzliche Kosten entstanden (z. B. durch Anmietung von Schulungsräumen), werden diese ebenfalls in Rechnung gestellt.

§ 9 Zahlungsabwicklung

Vergütung/Zahlungsbedingungen/Aufrechnung

1.   Alle Forderungen, soweit nicht anders vereinbart, werden mit Rechnungsstellung fällig und sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzüge zahlbar.

2.   Der Kunde ist - unbeschadet seines Rechts, Zahlungen wegen fehlender oder fehlerhafter Gegenleistung zu verweigern - nicht befugt, Zahlungen zurückzuhalten. Er kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder die vom Anbieter anerkannt worden sind.

4.   Soweit nicht anderweitig vereinbart, übernimmt der Kunde die Kosten für den Versand der Ware.

5.   Zum Versand gegebene Ware wird vom Anbieter als normales Paket versichert. Wird eine höhere Versicherung gewünscht, so ist dies vom Kunden bei der Bestellung mitzuteilen. Die hierfür anfallenden Kosten sind vom Kunden zu übernehmen.

§ 10 Sonstiges

1.   Es gilt deutsches Recht. Soweit für Auslandskunden anderes Recht anzuwenden wäre, wird dieses ausgeschlossen.

2.   Ã„nderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages müssen schriftlich erfolgen.

3.   Gerichtsstand gegenüber einem Vollkaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz des Anbieters (vgl. § 1).

4.    Sind einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam, so sind diese Klauseln sinngemäß anzuwenden. Es beeinträchtigt nicht die Wirksamkeit der anderen Vereinbarungen.

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